Coaching/Supervision


Die Kernaufgabe von Coachs ist es, den KundInnen Zugänge zu Lösungen und Möglichkeiten zu öffnen. Der Schwerpunkt des Coachingprozesses liegt auf dem Lösungsprozess.


 Supervision ( lateinisch für Über-Blick) ist eine Form der Beratung für Mitarbeiter, die zur Reflexion eigenen Handelns anregen sowie Qualität professioneller Arbeit sichern und verbessern soll. 

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gem. § 95 Abs. 1a AußStrG


Seit dem NamRÄG 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.
 
Ich bin seit August 2020 vom BMFJ akkreditiert, diese Beratungen durchzuführen.

Bei den meisten Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld, Einvernehmen über die Regelung der Scheidungsfolgen zu erzielen.

Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder...

...einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation,

...einen massiven Verlust (auch, wenn unmittelbar dadurch eine Entspannung der aktuellen Lebenssituation eintreten kann),

...das Gefühl von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut und Scham,

...Schuldgefühle, dass vielleicht eigenes Fehlverhalten der mögliche Grund für die Scheidung gewesen sein könnte,

...Ängste, den Elternteil – der weggeht oder nicht mehr so häufig da ist – zu verlieren,

...Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern,

...Neuorientierung im Familienleben bei geänderten Lebensverhältnissen / getrennten Wohnorten.


Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem ersten Termin (Einzel-, Elternpaargespräch oder Gruppe) bekommen Sie Informationen über typische Gefühlen, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können. Selbstverständlich können Sie auch über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus eine begleitende Beratung (Einzel- oder Paarsetting) zur Unterstützung im Scheidungsprozess bei mir in Anspruch nehmen, um ihrem Kind bzw. ihren Kindern verlässliche Eltern zu bleiben.



Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.

Kosten

 80 Euro pro Stunde und Person bei Einzelberatung, 

 40 Euro pro Stunde und Person bei Paarberatung und 

 30 Euro pro Gruppenveranstaltung und Person. 


Informationsblatt