Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision
Bei Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision handelt es sich um jene Ausbildungskandidatinnen/Ausbildungskandidaten im psychotherapeutischen Fachspezifikum, die bereits den Großteil der Ausbildung absolviert haben.
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision haben gemäß § 6 Abs. 2 Z 4 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, im Rahmen des praktischen Teils der fachspezifischen Ausbildung auch eine psychotherapeutische Tätigkeit (Diagnostik, Planung, Behandlung, Evaluation etc.) gemäß § 1 leg.cit. in der Dauer von zumindest 600 Stunden unter begleitender fachlicher Supervision durch Lehrtherapeutinnen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision werden von erfahrenen Lehrtherapeuten engmaschig begleitet.