Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren mit dem Ziel
seelische Leidenszustände zu lindern, einen Umgang mit Belastungen zu 
finden bzw. diesen besser entgegentreten zu können.


Gründe für eine Therapie


  • Sie leiden unter sexuellen Störungen?
  • Sie haben einen Psychiatrie-Aufenthalt hinter sich?
  • Sie sind in einer belastenden partnerschaftlichen Beziehung
  • Sie erleben Mobbing?
  • Sie haben eine unerfüllten Kinderwunsch und/ oder eine Fehlgeburt erlitten?
  • Sie erleben gerade Lebensübergänge (Trennung, Pensionierung, Schwangerschaft, berufliche Veränderung,…..), Krisen (Krankheit, Tod,..) und Konflikte 
  • Sie versuchen Wege aus Depression, Angst, Panikattacken, Zwängen, Suchtverhalten und körperlich-seelischen Beschwerden zu finden
  • Sie versuchen psychotisches Erleben zu bewältigen
  • Sie möchten mehr Lebensfreude  und Lebenslust erlangen
  • Impulse für eine gelingende Beziehungsgestaltung entdecken (auch im Setting der Paartherapie)
  • Sie wünschen sich die Selbstakzeptanz und das Selbstbewusstsein zu stärken
  • Sie versuchen einen gesunden Umgang mit Belastungen, Stress und Leistungsdruck zu entwickeln
  • Sie möchten Klarheit und Orientierung durch Selbsterfahrung erleben. 


Wenn Sie einen oder mehrere Punkte bejahen, dann sind Sie jetzt schon Ihrem Ziel einen Schritt weiter!

Verschwiegenheit

Die psychotherapeutische Beziehung als ein maßgeblicher Wirkfaktor für den Erfolg einer Psychotherapie stellt ein besonders schützenswertes Gut dar. Basis dieser Beziehung sind oftmals Vertrauen und Sicherheit.

​Neben meinem persönlichen Anliegen eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, unterliege ich als Psychotherapeut der psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht, die ein zentrales Element in der Psychotherapie darstellt. Sie sollen sich in der Psychotherapie sicher sein können, dass Sie alles sagen können, was Sie sagen möchten, und keine Sorge haben müssen, dass diese Informationen Dritten zugänglich gemacht würden - weder anderen Privatpersonen noch Behörden. 

Ich bin grundsätzlich dazu verpflichtet, über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten Inhalte zu schweigen. Das betrifft alle Inhalte, wie schriftliche Aufzeichnungen. Diese absolute Verschwiegenheitspflicht ist auch nach Beenden einer Psychotherapie aufrecht.




Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen laut § 15 des Psychotherapiegesetzes einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie notwendigen Vertrauensbeziehung zwischen der Klientin/dem Klienten und der Therapeutin/ dem Therapeuten.